AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch Robert Carl Blank zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Lieferung
Dem Besteller übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich verbindlich vereinbart sind. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage sind von Robert Carl Blank auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Robert Carl Blank ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller anzunehmen.
§ 4 Versand/Gefahrenübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab dem jeweiligen Robert Carl Blank Lager.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von Robert Carl Blank berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Sollte Ware per Rechnung verkauft werden, behält sich Robert Carl Blank das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Vollkaufmann, so behält Robert Carl Blank sich das Eigentum an der gelieferten Ware zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderung vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Robert Carl Blank in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit im voraus an Robert Carl Blank ab. Der Besteller bleibt widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Robert Carl Blank hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Robert Carl Blank ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen. Dem Besteller ist jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind Robert Carl Blank unverzüglich unter Übergabe der für eine Invention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Robert Carl Blank gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für Robert Carl Blank. Robert Carl Blank erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Robert Carl Blank Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist Robert Carl Blank berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Robert Carl Blank den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Robert Carl Blank ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.
§ 7 Schutzrechte
Die Designs von Robert Carl Blank sind exklusiv und stehen unter Urheberschutz. Es ist weder erlaubt die Designs zu kopieren, noch Inhalte dieser Homepage (Bilder, Logos, Designs) ohne Absprache zu verwenden bzw. zu kopieren.
§ 8 Gewährleistung
Robert Carl Blank gewährleistet, daß die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller. Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Hierbei erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen Robert Carl Blank innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden. Solange Robert Carl Blank seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserungen vorliegt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.
§ 9 Nachbesserung
Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Robert Carl Blank wird nach Eingang dieser spezifizierten schriftlichen Mängelrüge dem Besteller unverzüglich eine Bearbeitungsnummer mitteilen und die Ware sodann abholen.
§ 10 Einsendungen
Alle Einsendungen an Robert Carl Blank sind frei Haus vorzunehmen. § 9 bleibt hiervon unberührt. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Robert Carl Blank ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von 50,00 EUR zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.
§ 11 Haftung
Robert Carl Blank haftet auf Schadensersatz nur in Höhe des Auftragswertes. Bei grobem Verschulden und Vorsatz seiner leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet Robert Carl Blank ebenfalls auf Schadensersatz nur in Höhe des Auftragswertes, nicht jedoch für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpfichtung des Kunden zur Schadensvermeidung bleibt unberührt.
§ 12 Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§ 13 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte einer der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Hamburg, Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.